Frei
Keine Sonderrechte für Transsexuelle: Frankfurter Gericht verteidigt Meinungsfreiheit
Frankfurt. Geht es nach dem „Selbstbestimmungsgesetz“, das am 1. November 2024 in Kraft treten soll, dann soll es künftig strafbar sein, das frühere – biologische – Geschlecht von Transsexuellen zu nennen. Abonniere