Zensurschraube dreht sich weiter: „Irreführende“ Informationen bald strafbar?

Zensurschraube dreht sich weiter: „Irreführende“ Informationen bald strafbar?

Berlin/München. Auf die Deutschen kommen weitere erhebliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu. Diesmal muß der „Kampf gegen Desinformation“ zur Begründung herhalten.

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Diese Parole gab der bayerische CSU-Innenminister Herrmann, der turnusgemäß den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernommen hat, bei der jüngsten Sitzung des Gremiums aus. „Wir brauchen verstärkt Maßnahmen gegen irreführende und nachweislich falsche Informationen“, sagte Herrmann der Nachrichtenagentur dpa.

Mehreren Beschlußvorlagen zufolge müsse frühzeitig durch eine „umfangreiche, elektronisch unterstützte Informationsgewinnung“ identifiziert werden, wer sich im Internet radikalisiere. „Handlungsbedarf sehen wir vor allem in Bezug auf die anonyme Verbreitung“, sagte Herrmann.

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Deshalb sollen sich Internetnutzer künftig nur noch mit Klarnamen in sozialen Netzwerken bewegen dürfen, verlangte Herrmann. Anbieter sollen dazu angehalten werden, die Echtheit der Identität zu überprüfen. Darüber hinaus verlangt ein Positionspapier, diese dazu zu verpflichten, im Ermittlungsfall gegen betroffene Personen eine „entschlüsselte Ausleitung“ von Inhalten zur Verfügung zu stellen.

„Die bewußte und gezielte Verbreitung von Lügen in der Absicht, zu spalten und Haß zu verbreiten, ist keine schützenswerte Meinungsäußerung“, sagte Herrmann. „Irreführende und falsche Informationen gefährden unsere Demokratie.“ Die gezielte Verbreitung von Desinformation müsse bei bestimmten Voraussetzungen sogar unter Strafe gestellt werden – wie bei Volksverhetzung oder der Billigung eines Angriffskrieges.

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Damit stellt sich der bayerische Innenminister gegen die derzeitige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das ausdrücklich auch Falschinformationen unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellt. Meinungen „fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne daß es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, … ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden“, heißt es beispielsweise in einem Beschluß vom 28. November 2011 (1 BvR 917/09). (rk)

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