Zauberformel „kämpferisch-aggressiv“: Kommt jetzt das AfD-Verbotsverfahren?
Berlin/Erfurt. Knapp zwei Monate vor den Landtagswahlen in drei mitteldeutschen Bundesländern bereitet sich die „Ampel“-Regierung offenbar auf den Showdown mit der größten deutschen Oppositionspartei, der AfD, vor. Diese ist – laut Umfragen und ausweislich ihrer Ergebnisse bei den Kommunalwahlen im Juni – im Osten mittlerweile stärkste politische Kraft. Den etablierten Parteien drohen drastische Verluste, der AfD winken erhebliche Machtzuwächse.
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Das „Ampel“-Kartell trifft deshalb offenbar Vorkehrungen, noch rechtzeitig die Notbremse zu ziehen – und die AfD erforderlichenfalls auszubremsen. Darauf deutet ein aktueller Bericht des Thüringer Landesverfassungsschutzes hin, in dem die AfD nunmehr als „kämpferisch-aggressiv“ eingestuft wird. Das ist bedeutsam, denn die Etikettierung als „kämpferisch-aggressiv“ gilt unter Experten mittlerweile als Indiz für ein bevorstehendes Verbotsverfahren. Mit seiner angeblich „kämpferisch-aggressiven“ Haltung gegen Institutionen und Personal der Bundesrepublik begründete Bundesinnenministerin Faeser (SPD) jüngst auch ihre Verbotsverfügung gegen das „Compact“-Magazin. Auch im zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD spielte deren Apostrophierung als „kämpferisch-aggressiv“ eine wichtige Rolle.
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Nun wird das Totschlaginstrumentarium offenbar auch gegen die AfD in Stellung gebracht – zunächst gegen den als besonders „gefährlich“ geltenden Thüringer Landesverband unter Björn Höcke. Wie der Blick auf das „Compact“-Verbot nahelegt, ebnet der Verfassungsschutz mit dieser Einordnung den Weg für ein Partei-Verbotsverfahren, wie es zuletzt gegen die NPD geführt wurde.
Schon jetzt wird der Thüringer AfD-Landesverband von den Schlapphüten als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt und darf damit mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden. Damit darüber hinaus auch das Merkmal „kämpferisch-aggressiv“ erfüllt ist, müßte der Nachweis geführt werden, daß die Partei gewalttätig gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihre Institutionen oder ihre Vertreter vorgeht.
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In der „Compact“-Verbotsverfügung reichte dafür eine aggressive Aussage des Hausmeisters im Verlag. Ob das Verbot vor Gericht Bestand hat, steht auf einem anderen Blatt. Würde ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesverband noch vor der Wahl im September auf den Weg gebracht, verschwände die größte Oppositionspartei damit aber zunächst einmal vom Wahlzettel. (rk)
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