Wo die Freiheit aufhört: Wenn pro-russische Äußerungen strafbar werden
Prag. Da ist es mit der Freiheit plötzlich nicht mehr weit her: die tschechische Staatsanwaltschaft hat jetzt vor der Strafbarkeit „prorussischer“ Äußerungen im Zusammenhang mit dem militärischen Konflikt in der Ukraine gewarnt. Konkret könne man sich der „Billigung von Straftaten“ oder „Leugnung, Infragestellung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord“ strafbar machen. Nach § 405 des tschechischen Strafgesetzbuchs drohe eine Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren.
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Wörtlich erklärt die Generalstaatsanwaltschaft: „Wenn jemand öffentlich (auch auf Demonstrationen, im Internet oder in sozialen Netzwerken) die Angriffe der Russischen Föderation auf die Ukraine gutheißt (akzeptiert oder unterstützt) oder in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für die Führer der Russischen Föderation zum Ausdruck bringt oder sie lobt, kann er oder sie unter bestimmten Voraussetzungen auch wegen Billigung eines Verbrechens nach § 365 Strafgesetzbuch oder wegen Leugnung, Infragestellung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord nach § 405 Strafgesetzbuch strafrechtlich verfolgt werden.“
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Rußland hat seinerseits lange Haftstrafen und hohe Geldbußen für die Verbreitung von Falschinformationen über die russischen Streitkräfte im Ukraine-Krieg verabschiedet. (mü)
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