Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Regierung geht im Kampf gegen „Haßpropaganda“ zu weit

Berlin. In ihrem Kampf gegen „Rechtsextremismus“ und unerwünschte Meinungen im Internet ist die Bundesregierung offenbar über das Ziel hinausgeschossen und verstößt mit ihrer diesbezüglichen Gesetzgebung („Hate Speech-Gesetz“) gegen das Grundgesetz. Zu dieser Erkenntnis kommt jedenfalls – und das ist besonders pikant – ausgerechnet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

In einem 27-seitigen Gutachten des Dienstes heißt es, einige Befugnisse zu Übermittlung und Abruf sogenannter Bestandsdaten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften. Der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum von Nutzern sei ein Eingriff in Grundrechte.

Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Juni beschlossen. Der Bundesrat folgte Anfang Juli. Wer online „Haßbotschaften“ verbreitet oder Menschen bedroht, muß demnach künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Noch problematischer ist aber die Regelung, wonach Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter künftig mißliebige Posts nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Das geht den Experten des Wissenschaftlichen Dienstes entschieden zu weit. (rk)

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