Wir haben´s ja: Auch weiterhin Bürgergeld für Ukrainer in Deutschland

Wir haben´s ja: Auch weiterhin Bürgergeld für Ukrainer in Deutschland

Berlin. Schon seit geraumer Zeit wird die Kritik an der Rundum-Versorgung für Ukrainer in Deutschland lauter. Seit Juni 2022 erhalten Ukraine-Flüchtlinge die sogenannte „Grundsicherung“, also die gleichen Leistungen wie Empfänger von Bürgergeld (damals noch Hartz-IV). Dabei wurden die rund 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich in Deutschland aufhalten, gemäß der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie aufgenommen und mußten daher keinen Asylantrag stellen, um in den Genuß des Bürgergelds zu kommen.

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Doch jetzt hat die „Ampel“-Regierung die Forderung nach geringeren staatlichen Leistungen für die Ukraine-Flüchtlinge ausdrücklich abgelehnt. Unterstützung kam dabei – keine Überraschung – von den Grünen. Seitens der Regierung gebe es keine entsprechenden Pläne, geflüchteten Ukrainern künftig statt Bürgergeld Leistungen für Asylbewerber zukommen zu lassen, stellte Regierungssprecher Steffen Hebestreit jetzt klar.

Unter anderem FDP-Generalsekretär Djir-Sarai hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.“ Dieselbe Forderung war zuvor bereits aus der Union gekommen. Zuletzt hatte der brandenburgische Innenminister Stübgen (CDU) die Zahlung von Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge in Frage gestellt und argumentiert, das Bürgergeld sei zum „Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme“ geworden. Daran wird sich nach dem Willen der „Ampel“ auch künftig nichts ändern. (rk)

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