Wenn die Impfpflicht kommt: Ungeimpfte werden zu Rechtsbrechern – und müssen blechen
Wien. Die neue österreichische Bundesregierung unter Kanzler Nehammer hat zwar nach ihrem Amtsantritt bekräftigt, mit Inkrafttreten der Impfpflicht in Österreich werde es nicht – wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen – zu einer Haftstrafe für Impfverweigerer kommen. An hohen Geldstrafen hält die Regierung aber fest – und es könnte noch schlimmer kommen. Im übrigen nicht nur in Österreich, sondern zum Beispiel auch in Deutschland, denn die juristische Situation wäre vergleichbar. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Laut Gesetz sind Ungeimpfte mit Inkrafttreten der Impfpflicht Rechtsbrecher. Das könnte Konsequenzen bei Schadenersatz und Versicherungen haben – und zwar dann, wenn ein Ungeimpfter jemanden ansteckt. Darauf machte Michael Ganner vom Institut für Zivilrecht an der Universität Innsbruck im Ö1-„Mittagsjournal“ am Freitag aufmerksam. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
„Ungeimpfte verhalten sich nach Inkrafttreten der Impfpflicht nämlich rechtswidrig“, führte Ganner aus. „Wenn man sich nachweislich bei einem Ungeimpften infiziert, kann man – ähnlich wie bei Körperverletzung – auf Schmerzengeld klagen und sich bei Erkrankung auch Behandlungskosten sowie Verdienstentgang ersetzen lassen.“ Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Stirbt jemand an Covid, könnten für einen Ungeimpften, der für die Infektion verantwortlich ist, noch Begräbniskosten oder Unterhalt für Kinder dazukommen, in schlimmeren Fällen auch eine Abgeltung für seelischen Schmerz von nahen Angehörigen und Lebenspartnern. Auch ohne Haftstrafe könnte die Impfpflicht Nichtgeimpfte unter solchen Umständen schnell in den Ruin treiben. Man wird nicht lange warten müssen, damit sich hierzulande Lauterbach, Söder und Co. diese Argumentation zueigen machen. (mü)
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