Weiter Abschiebung Illegaler: Ungarn ignoriert Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Luxemburg/Budapest. Da ist neuer Streit zwischen der EU und Ungarn vorprogrammiert: Budapest hält auch einen Monat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an seiner Praxis der pauschalen Abschiebung Illegaler fest. Andras Lederer, Funktionär beim ungarischen „Helsinki-Komitee“, kritisiert Medienvertretern gegenüber, daß die ungarische Grenzpolizei seit dem Urteil am 17. Dezember weitere mehr als 3000 vorgebliche „Flüchtlinge“ über die Grenze zu Serbien zurückgezwungen habe, ohne daß sie die Möglichkeit gehabt hätten, einen Asylantrag zu stellen. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Die Luxemburger Richter betrachteten die Abschiebung von irregulär eingereisten Migranten ohne Prüfung des Einzelfalls als rechtswidrig (Az: C-808/18). Sie gaben damit einer Klage der EU-Kommission Recht. Diese hatte beanstandet, „daß Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden“.

Lederer hielt Ungarn nun „offenen Rechtsbruch“ vor. „Daß die Dinge nach dem Urteil so weiterlaufen, ist einfach ungeheuerlich“, echauffierte er sich.

Ungarn praktiziert die Abschiebungen in der derzeitigen Form schon seit 2015, dem Jahr der Grenzöffnung durch Bundeskanzlerin Merkel, die damit einen Strom von Illegalen in Richtung Mitteleuropa provoziert hatte. Orbán ließ damals als Reaktion an der Grenze zu Serbien einen Metallzaun errichten. Migranten und Asylsuchende versuchen seitdem immer wieder, diesen Zaun zu überwinden. Asylanträge an den regulären Grenzübergängen zu stellen, ist für sie ausgeschlossen. Werden sie auf ungarisc

hem Staatsgebiet aufgegriffen, bringen die Polizisten sie meist ohne Aufnahme der Personalien zum Zaun an der Grenze zurück. Dort müssen sie durch sogenannte Funktions-Tore auf serbisches Gebiet zurück.

Ungarn verteidigt dieses Reglement als Akt der Grenzsicherung und verweist auf die nationale Gesetzgebung. „Ungarn hat eine besondere Rechtsordnung eingeführt, die unter anderen strenge Grenzschutzmaßnahmen vorsieht“, erklärte eine Regierungssprecherin kürzlich. Auf die Vorwürfe, daß Ungarn das Urteil des EuGH mißachte, ging sie nicht ein. (mü)

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