Weil Terminal schließt: Bald keine Sammelabschiebungen von Berlin aus mehr möglich
Berlin. In der deutschen Zuwanderungspolitik kündigt sich die nächste Bankrotterklärung an: weil am Berliner Flughafen BER das Terminal 5, das sogenannte „Abschiebeterminal“, demnächst dichtgemacht wird, werden ab April keine Abschiebungen Illegaler mehr aus der Bundeshauptstadt in nennenswertem Umfang stattfinden können.
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Derzeit ist Terminal 5 der Flugsteig, von dem aus große Gruppen ausreisepflichtiger Migranten abgeschoben werden. Aber: nach Auskunft des Bundesinnenministeriums läuft Ende März 2023 der „Mietvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für das derzeit für Rückführungsmaßnahmen genutzte Terminal 5 am BER“ aus. Bei der Bundesregierung wird darüber hinaus davon ausgegangen, daß die Inbetriebnahme einer geeigneten Nachfolgeeinrichtung erst „Ende 2025 erfolgen kann“. Das bedeutet: ab dem 1. April werden Abschiebungen aus Berlin kaum noch in nennenswertem Umfang möglich sein.
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Ein am Berliner Flughafen regelmäßig für Abschiebungen eingesetzter „Personenbegleiter Luft“ vertraute Medienvertretern an: „Das gibt eine Katastrophe.“ Wenn Berlin das Terminal 5 wirklich schließe, „dann sollte sich die Regierung grundsätzlich die Frage stellen, ob sie denn überhaupt noch abschieben möchte“.
Auch Manuel Ostermann, Vize-Chef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, spricht in Hinblick auf die „migrationspolitischen Absichten der Berliner Landesregierung und der Bundesregierung“ von einer „formvollendeten Katastrophe“. „Wenn die Bundesregierung sich weigert, Grenzkontrollen einzuführen, eine europäische Lösung nicht ersichtlich ist und Kontingente der Sammelabschiebungen minimiert werden, dann wird uns die Migrationskrise zwangsläufig um die Ohren fliegen“, prognostiziert Ostermann.
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Reguläre Abschiebungen Illegaler sind bereits jetzt häufig eine Farce: bei Abschiebe-Charterflügen, vor allem in Balkan-Staaten oder nach Georgien, kommen nicht selten auf 50 bis 80 Ausreisepflichtige ebenso viele Polizisten. Und wenn es sich bei den Ausreisepflichtigen um Straftäter handelt, werden sogar oft drei bis vier Bundespolizisten als Abschiebebegleiter eingesetzt. Hinzu kommt medizinisches Personal, und sogar Ausweichräume für Untersuchungen oder psychologische Hilfe werden benötigt.
In der ersten Jahreshälfte 2022 sind vom Berliner Flughaufen aus zwölf solcher Sammel-Charter mit bis zu 75 Personen durchgeführt worden. Mit der Schließung von Terminal 5 entfällt diese Möglichkeit weitgehend. (rk)
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