Weil „nicht binäre“ Person als „Herr“ oder „Frau“ angesprochen wurde: Deutsche Bahn verurteilt

Weil „nicht binäre“ Person als „Herr“ oder „Frau“ angesprochen wurde: Deutsche Bahn verurteilt

Frankfurt. Neues aus Gender-Gagaland: die Deutsche Bahn (DB) darf ihre Kunden künftig nicht mehr als „Herr“ und „Frau“ ansprechen, sondern muß fortan eine „geschlechtsneutrale“ Ansprache bei Fahrkartenbuchungen im Internet anbieten. Dazu hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Bahn verpflichtet. Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet.

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Das Gericht entschied, der Bahnkonzern habe es ab dem 1. Januar 2023 zu unterlassen, „die klagende Person nicht binärer Geschlechtszugehörigkeit  dadurch zu diskriminieren, daß diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muß“.

Da sich das Onlinebuchungssystem nicht nur an die klagende Person richtet, muß die Bahn es nun umstellen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) mitteilte. Der Bahn wurde dafür eine Frist bis zum Jahresende eingeräumt. Bei der Ausstellung von Fahrkarten am Schalter, bei Schreiben des Kundenservices, Werbung und gespeicherten Daten muß das Urteil dagegen sofort umgesetzt werden. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

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Auch die individuelle Kommunikation mit der klagenden „Person“ muß die Bahn der Entscheidung zufolge umgehend umstellen – die zudem eine Entschädigung von 1.000 Euro zu erhalten hat. Sie habe infolge der Verletzung des Benachteiligungsverbots einen immateriellen Schaden erlitten, begründet das Gericht. Sie erlebe „die Zuschreibung von Männlichkeit“ seitens der Beklagten als Angriff auf die eigene Person, welche zu deutlichen psychischen Belastungen führe.

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Im strittigen Fall ging es um die Buchung einer Fahrkarte von Berlin nach Braunschweig über das Internet. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl „Herr“ oder „Frau“. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich. Die als „Herr“ angesprochene Person hatte daraufhin Klage wegen Diskriminierung eingereicht. Das Landgericht Frankfurt hatte der Klage in erster Instanz ebenfalls stattgegeben, aber eine Entschädigung verweigert. (st)

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