Wegen „Schwulenpropaganda“: Erstmals Verfahren gegen LGBT-Aktivisten in Rußland

Wegen „Schwulenpropaganda“: Erstmals Verfahren gegen LGBT-Aktivisten in Rußland

Moskau/Orenburg. Die LGBT-Lobby ist in Rußland nicht gern gesehen. Schon seit 2013 verbietet ein Gesetz „Schwulenpropaganda“ gegenüber Minderjährigen. Inzwischen wurden die Gesetze  weiter verschärft und verbieten nunmehr jegliche Darstellung „nicht-traditioneller“ Beziehungen in Medien, Büchern, Filmen und im Internet. Im November 2023 stufte der Oberste Gerichtshof Rußlands die „internationale LGBTQ-Bewegung“ sogar als extremistisch ein. Seither können LGBT-Aktivitäten strafrechtlich verfolgt werden.

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Erstmals ist das jetzt der Fall. Die Polizei verhaftete dieser Tage zwei Angestellte einer Schwulenbar in Orenburg wegen ihrer angeblichen Beteiligung an einer LGBT-Gruppe. Ihnen drohen jetzt bis zu zehn Jahre Gefängnis für ihre Rolle beim Betrieb des Lokals.

Wie das Gericht in der Stadt Orenburg mitteilte, müssen die Verwalterin und der künstlerische Leiter der Bar vorläufig bis Mitte Mai in U-Haft bleiben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam bei Ermittlungen gegen die beiden Verdächtigen heraus, daß es sich um „Menschen mit nicht-traditioneller sexueller Orientierung“ handelt, die zudem die „Ansichten und Aktivitäten“ der in Rußland verbotenen internationalen LGBTQ-Bewegung unterstützten.

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Der Club „Pose“, der 2021 eröffnet wurde, veranstaltete regelmäßig Drag-Shows und bezeichnete sich selbst als Orenburgs „erstes Themenlokal“. Nach der jüngsten Gesetzesverschärfung gegen „LGBTQ-Propaganda“ begann die Bar, sich als „Parodie-Theater-Bar“ und „Nachtbar mit Show“ zu bezeichnen. Als Vorsichtsmaßnahme entfernten die Betreiber die Adresse des Lokals aus den sozialen Medien und Online-Kartendiensten.

Das Urteil wird nun mit Spannung erwartet, denn ohne gerichtlichen Präzedenzfall ist es laut Rechtsexperten schwierig zu sagen, wie der russische Staat künftig mit der LGBT-Minderheit umgeht. (mü)

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