Wegen „Drohwarnungen“ an Demonstranten: Strafanzeige gegen Innenministerin Faeser

Wegen „Drohwarnungen“ an Demonstranten: Strafanzeige gegen Innenministerin Faeser
Wikimedia/Olaf Kosinsky

Berlin. Bundesinnenministerin Faeser (SPD) sorgte in jüngster Zeit wiederholt mit ihren Warnungen vor Protesten im Herbst für Aufsehen. Sie unterstellte, die Demonstranten, die in den nächsten Monaten gegen Energieknappheit und steigende Preise protestieren könnten, könnten von „Demokratiefeinden“ und „Rechtsextremisten“ unterwandert sein – im übrigen sei der Staat auf die Demonstrationen vorbereitet. Für den Chefredakteur des Online-Portals „Deutschland-Kurier“, David Bendels, ist das ein glatter Fall von Nötigung: er erstattete Anzeige gegen Faeser. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Die Mainstream-Medien berichten darüber mit keiner Silbe.

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Wie Bendels mitteilte, richtet sich seine Strafanzeige gegen Faeser in deren amtlicher Eigenschaft als Bundesministerin des Innern und für Heimat. Die Anschuldigung lautet auf Nötigung gemäß § 240 des Strafgesetzbuches (StGB). Der offensichtliche Mißbrauch der Amtsstellung  durch die Beschuldigte komme erschwerend hinzu.

Bendels wirft Faeser konkret vor, sie habe sich mit ihren öffentlichen Warnungen in Bezug auf mögliche Proteste insoweit strafbar gemacht, als die Innenministerin zu einer Unterlassung gemäß §240 StGB Absatz 1 genötigt habe, indem Bürger durch Androhungen, massive Einschüchterung und Verunglimpfungen von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgehalten werden sollten, um etwa gegen die hohe Inflation und die explodierenden Energiepreise zu protestieren. Bendels weist darauf hin, daß auch der Versuch strafbar sei.

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In Paragraf 240 StGB Absatz 1 heißt es: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bendels erklärte dazu: „Die Rechtswidrigkeit der zuletzt am vergangenen Wochenende in ‚Welt am Sonntag‘ von der Ministerin bekräftigten Äußerungen ergibt sich aus Artikel 8 des Grundgesetzes (GG). Demnach haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß zu beteiligen.“

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Der nötigende Charakter von Faesers Äußerungen sei dadurch gekennzeichnet, daß Teilnehmern an Protesten „durch die Blume“ mit einem empfindlichen Übel wie einer Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden gedroht werde.

Für Bendels kommen die „Drohwarnungen“ der Ministerin nicht überraschend: „Wes Geistes Kind die Bundesinnenministerin ist, hat Frau Faeser bereits mehrfach zu erkennen gegeben. Ich erinnere daran, daß die Ministerin im Januar dieses Jahres die sogenannten Corona-Spaziergänge am liebsten wohl verboten hätte. Damals twitterte Faeser: ‚Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln‘.“ (rk)

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