Wegen Doppelstaatsbürgerschaft: Hunderte türkische Eingebürgerte verlieren österreichischen Paß

Wien. In Österreich werden in den nächsten Wochen und Monaten mehrere hundert eingebürgerte „Österreicher“ türkischer Herkunft ihre österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Doppelstaatsbürgerschaften sind in Österreich verboten. Die Einhaltung dieser Regel gilt in der Alpenrepublik als wichtige Voraussetzung für eine vollständige Integrationsfähigkeit. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Die zuständigen österreichischen Behörden betrachten die offizielle Liste der türkischen Wahlkommission, die 2018 online gestellt wurde, nunmehr als Beweis für illegale Doppelstaatsbürgerschaften. Nachdem die FPÖ die Liste 2017 zur Verfügung stellte, befand der Verfassungsgerichtshof (VwGH) zunächst, sie sei als Beweismittel ungeeignet. Eine inzwischen erneuerte Version des türkischen Wählerverzeichnisses wurde vor einem Jahr aber als Beweismittel zugelassen.

Das türkische Wahlrecht von hunderten Türkischstämmigen wird nunmehr auch von den österreichischen Behörden als eindeutiger Hinweis darauf eingestuft, daß sie auf ihre türkische Staatsbürgerschaft nie verzichtet haben. Allein für Wien ergaben sich auf der Grundlage der Wahlliste rund 18.500 Verdachtsfälle.

Der illegale Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft zieht zwingend den Verlust der österreichischen nach sich, verlautete dazu aus dem Büro des zuständigen Stadtrates Christoph Wiederkehr. Man arbeite seit dem Entscheid des VwGH Fall für Fall ab. (mü)

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