Warschau will es jetzt wissen: Wie unabhängig ist eigentlich die deutsche Justiz?

Warschau. Wegen seiner Justizreform sieht sich Polen seit geraumer Zeit mit heftiger Kritik und inzwischen auch handfesten Sanktionen vonseiten der EU konfrontiert. Brüssel sieht in der polnischen Justizreform einen Angriff auf die Demokratie und die richterliche Unabhängigkeit. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Nun schießt Polen zurück – und hat sich dafür einen denkbar verwundbaren Punkt ausgesucht – nämlich die bundesdeutsche Praxis der Richterernennung. Warschau will nun in gleicher Weise vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wie die EU und das System der deutschen Richterernennung auf seine Rechtsstaatlichkeit hin überprüfen lassen.

Er werde einen entsprechenden Antrag im Kabinett stellen, kündigte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro am Montag an. Gegen Deutschland solle ein Verfahren angestrengt werden, weil die „Politisierung“ der Richternominierung gegen EU-Verträge verstoße. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Ziobro sagte, wenn der EuGH der Auffassung sei, daß die Beteiligung von Politikern an der Auswahlprozedur für Richter in Polen die Unabhängigkeit dieser Richter infrage stelle, dann stelle Polen nun die Frage, welchen Einfluß eine vergleichbare Beteiligung auf die Unabhängigkeit künftiger Richter am BGH habe.

Ziobro argumentiert, in Deutschland würden Richter für den BGH vom Richterwahlausschuß gewählt, der ebenfalls – wie in Polen – nur aus Politikern bestehe. Dem Gremium gehören die 16 Justizminister der Länder sowie 16 weitere Mitglieder an, die vom Bundestag bestimmt werden. Damit sei der Ausschuß sogar stärker politisiert als Polens Landesjustizrat, sagte Ziobro. Diesem gehören 17 Richter, sechs Parlamentsabgeordnete sowie zwei von der Regierung entsandte Mitglieder an. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Die Bundesregierung hat Polens Vorhaben noch nicht kommentiert. Sie tut gut daran, den Ball flachzuhalten. Denn nicht nur die Richterauswahl am BGH, sondern erst recht die am obersten deutschen Gericht, dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht, böte Kritikern Anlaß Genug, ein Faß aufzumachen. Auch die dortigen Richter werden ausschließlich von Politikern und Parteien vorgeschlagen. (mü)

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