Vier Monate danach: Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ hält nicht, was es versprach

Vier Monate danach: Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ hält nicht, was es versprach

Berlin. Vor über vier Monaten, am 20. Oktober, kündigte Bundeskanzler Scholz (SPD) dem „Spiegel“ gegenüber eine deutliche Verschärfung der deutschen Abschiebepraxis an. Wörtlich sagte er: „Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben.“ Wenig später folgte das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“, das inzwischen auch im Bundestag verabschiedet wurde und die vereinfachte und schnellere Abschiebung insbesondere von Straftätern und „Gefährdern“ vorsieht. In Kraft getreten ist es aber noch nicht.

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Aus den Bundesländern, wo der neue Kurs letztlich umgesetzt werden muß, kommt überwiegend Kritik. An einen Erfolg des Gesetzes glaubt niemand, wenn man einer „Focus“-Umfrage bei den Länder-Innenministerien Glauben schenken will. Verschiedentlich werden sogar noch mehr Probleme als bisher befürchtet.

So ist aus dem hessischen Innenministerium zu hören: „Änderungen im deutschen Recht allein können nicht die entscheidenden Weichenstellungen für eine nachhaltige Wende im Rückführungsgeschehen darstellen.“ Das Gesetz könne nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.

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Auch im bayerischen Innenministerium ist die Begeisterung gering. „Die Bundesregierung hat bislang praktisch nichts getan, um die Rahmenbedingungen für Rückführungen zu verbessern“, sagte ein Sprecher. Und: „Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und die Tatsache, daß das Gesetz immer noch nicht in Kraft getreten ist, sind angesichts der aktuellen Migrationslage völlig unverständlich.“ Völlig unverständlich sei auch, daß das Gesetz auch Regelungen enthalte, die Rückführungen sogar erschweren, führte der Sprecher mit Blick auf den Anwaltszwang bei Abschiebehaft aus.

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Ähnliche Kritik kommt aus Sachsen: „Durch dieses Gesetz werden uns aber noch stärker die Hände gebunden sein, und wir werden uns noch weiter von der vom Bundeskanzler angekündigten Rückführungsoffensive entfernen.“

Einig sind sich praktisch alle Länder, daß es über das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ hinaus mehr Engagement von Kanzler und Bundesregierung braucht. Ohne die Kooperation der Herkunftsländer etwa sehen viele die Ankündigung einer „Abschiebung im großen Stil“ in weite Ferne gerückt. (rk)

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