Vielbeachtetes Corona-Urteil: Staatsanwaltschaft will Weimarer Corona-Urteil kippen
Weimar/Erfurt. Corona-Urteil des Amtsgerichts Weimar Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Die Erfurter Staatsanwaltschaft brachte hiergegen einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde ein. Man wolle das Urteil „mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen“ aufheben lassen und zur Neuverhandlung an einen anderen Richter verweisen, teilte ein Sprecher mit.
Hintergrund ist, daß die sehr grundsätzliche Infragestellung der Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen, wie sie in der Urteilsbegründung angeklungen war, auch in weiteren Verfahren von Klägern aufgegriffen werden könnte – die Erfurter Staatsanwaltschaft will nun keinen Präzedenzfall schaffen und einen juristischen Flächenbrand unbedingt verhindern.
Grundsätzlich muß die Staatsanwaltschaft, um ein Rechtsmittel mit Aussicht auf Erfolg einbringen zu können, einen formalen Verfahrensfehler, eine fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung oder einen Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts in einem Urteil beanstanden. Eine isolierte Anfechtung von bloßen Erwägungen, die ein Gericht in einer Urteilsbegründung anstellt, ist in der Strafprozeßordnung allerdings nicht vorgesehen. Der Fall bleibt spannend und wird ein interessantes Licht darauf werfen, wie unabhängig die Justiz in Deutschland noch ist. (rk)
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