Vertreibungsfolgen: 150.000 tschechische Immobilien sind „herrenlos“

Vertreibungsfolgen: 150.000 tschechische Immobilien sind „herrenlos“

Prag. Fast 80 Jahre nach der Vertreibung der Sudetendeutschen machen sich die Folgen noch immer in den tschechischen Grundbüchern bemerkbar: von mehr als 150.000 Liegenschaften und Immobilien sind die rechtmäßigen Eigentümer unbekannt. Jetzt will die Regierung möglichst viele davon in Erfahrung bringen, weil die ungeklärten Eigentumsfragen die Gemeinden lähmen und zum Beispiel Bauvorhaben erschweren.

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Unter den 150.000 Liegenschaften und Immobilien befinden sich mehr als 3500 Gebäude und 194 Quadratkilometer Ackerland – eine Fläche, ungefähr halb so groß wie Bremen. Das tschechische Amt für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten hat die Immobilien aufgelistet und versucht die Liste abzuarbeiten. Seit 2014 sollen schon mehr als 56.000 Eigentümer gefunden worden sein.

Es ist ein offenes Geheimnis, daß die ungeklärten Grundbuchfragen unmittelbar mit der tschechischen Geschichte des 20. Jahrhunderts zu tun haben. 1945, nach Kriegsende, wurden rund drei Millionen Sudetendeutsche von den neuen kommunistischen Behörden vertrieben. Ihre Enteignung wurde nachträglich in den 1946 erlassenen Benesch-Dekreten legalisiert (die im übrigen noch immer gültig sind und auch für den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU kein Hindernis darstellten).

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In der Euphorie der „Befreiung“ vergaßen die kommunistischen Behörden dann in den entvölkerten sudetendeutschen Gemeinden offenbar vielfach, die Grundbucheintragungen zu aktualisieren – was nicht verwundert, denn die Enteignung des sudetendeutschen Immobilienbesitzes war grundsätzlich illegal.

Die derzeitige, seit 2014 geltende Gesetzeslage in der Tschechischen Republik sieht vor, daß herrenlose Immobilien grundsätzlich an den Staat fallen sollen. Eine zehnjährige Übergangsfrist, in der Besitzer oder Erben ihre Ansprüche anmelden können, läuft Ende 2023 ab. (mü)

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