Verfassungsrechtler widerspricht Bundesregierung: Hohe Hürden für Versammlungsverbot

Karlsruhe. Für ein Demonstrationsverbot, wie es das Bundesinnenministerium nach der Corona-Großdemonstration am Samstag in Berlin ins Gespräch gebracht hat, gibt es hohe Hürden. Darauf hat der Bremer Verfassungsrechtler Ulli Rühl hingewiesen. Artikel 8 des Grundgesetzes gewähre grundsätzlich die Versammlungsfreiheit, ließ Rühl den „Weserkurier“ wissen. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Nach den Versammlungsgesetzen der Länder können Demonstrationen zwar untersagt werden, wenn die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist. Einen solchen Fall müssen die zuständigen Behörden jedoch gut begründen. Ein Verbot komme etwa dann in Frage, wenn „der Veranstalter vorher ankündigt, daß er sich nicht an die Auflagen halten wird“, sagte Rühl.

Schließlich gebe es auch mildere Maßnahmen als ein Komplett-Verbot im Vorfeld: die Behörden könnten zum Beispiel Auflagen wie Mindestabstand und Maskenpflicht erlassen – oder eine bereits laufende Demonstration auflösen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden.

Das Bundesverfassungsgericht befand im April, daß nicht einmal die damaligen Ausgangsbeschränkungen ein generelles Versammlungsverbot rechtfertigten. Selbst die Festlegung, daß sich in der Öffentlichkeit maximal zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, gemeinsam aufhalten dürfen, lasse den Behörden Spielraum. (rk)

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