Unzumutbar und riskant: Bundeswehrangehörige klagen gegen Impfpflicht

Unzumutbar und riskant: Bundeswehrangehörige klagen gegen Impfpflicht

Leipzig. Noch unter der früheren Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) wurde für Bundeswehrangehörige eine „Duldungspflicht“ durchgedrückt, die ihnen eine Corona-Impfpflicht auferlegt. Der weitaus größte Teil der Soldaten hat sich ihr seither gebeugt – mit Stand vom Januar galten 94 Prozent der Truppe als geimpft oder genesen.

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Doch es gibt auch Widerstand. Das Bundesverwaltungsgericht muß am Freitag über die verpflichtende Corona-Impfung für Bundeswehrsoldaten verhandeln. Gegenstand sind zwei Anträge von Offizieren, die sich gegen die Aufnahme dieses medizinischen Eingriffs in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten richten. Die Kläger werfen grundlegende ethische Fragen auf und zweifeln an der Evidenz der Maßnahme.

So sei das vom Verteidigungsministerium anvisierte Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, mit den bekannten Impfstoffen nicht erreichbar. Denn die Präparate verhinderten weder Ansteckungen noch Übertragungen. Ebensowenig sei ein sicherer Schutz vor schweren Verläufen belegt, rügen sie.

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Darüber hinaus kritisieren die Antragsteller den „experimentellen Charakter“ der COVID-19-Impfstoffe. Die Mittel seien weiterhin nur bedingt zugelassen, die notwendigen Studien bis heute nicht abgeschlossen. Es handle sich auch nicht um eine Impfung im herkömmlichen Sinne, so die Kläger. Vielmehr werde eine unzureichend erforschte, genbasierte Substanz verabreicht.

Es bestehe der Verdacht, mahnen die Kläger weiter, daß Nebenwirkungen, darunter schwere Komplikationen, durch die Impfstoffe „erheblich untererfaßt“ seien. Es drohten im Einzelfall massive Impfschäden, die in Kauf zu nehmen unzumutbar und völlig unverhältnismäßig sei. Darum verstoße der Impfzwang für Soldaten unter anderem gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen Europa- und Völkerrecht. (st)

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