Tschechen lassen sich nicht entwaffnen: Recht auf Waffenbesitz künftig in der Verfassung
Prag. Während die EU und auch die bundesdeutsche Gesetzgebung die Entwaffnung der Bevölkerung zielstrebig vorantreibt, geht man bei unseren östlichen Nachbarn den umgekehrten Weg. Der Besitz einer Schußwaffe ist in der Tschechischen Republik künftig ein verfassungsmäßiges Grundrecht. Nach dem Abgeordnetenhaus billigte nun auch der Senat die entsprechende Änderung der Verfassung. Im Land sind bereits 900.000 legale Schußwaffen registriert. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
In der tschechischen Grundrechtecharta heißt es künftig: „Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen, ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert.“
Die Initiative war eine Reaktion auf Bemühungen der EU-Kommission, den Erwerb von Feuerwaffen zu erschweren. Brüssel hatte 2015 ein verschärftes EU-Waffenrecht beschlossen. In der Tschechischen Republik regte sich dagegen Widerspruch – eine Petition gegen die Brüsseler Pläne unterschrieben mehr als 100.000 Menschen. Die Zahl der im Land registrierten Waffen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. (mü)
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