Trotz Verleumdungsklage der Staatsanwaltschaft: Gil Ofarim will diskriminiert worden sein

Trotz Verleumdungsklage der Staatsanwaltschaft: Gil Ofarim will diskriminiert worden sein

Leipzig. Pop-Sternchen Gil Ofarim kann es nicht lassen: der ansonsten eher unbekannte Musiker, der im Oktober letzten Jahres Opfer einer „antisemitischen“ Diskriminierung in einem Leipziger Hotel geworden sein will, bleibt bei seiner Darstellung – obwohl die Ermittler seine Version der Geschichte nicht für glaubwürdig halten. Die Staatsanwaltschaft hat Anzeige wegen Verleumdung gegen Ofarim erstattet.

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Schon seit geraumer Zeit prüft das Leipziger Landgericht nun, ob es die Klage der Staatsanwaltschaft gegen Ofarim zulassen wird.

Der Musiker hatte zunächst selbst Anzeige gegen einen Hotelangestellten erstattet, der ihn angeblich beim Einchecken brachial diskriminiert und ihn zum Abnehmen seines an einem Kettchen getragenen Davidsterns aufgefordert haben soll. Der Hotelier war daraufhin von der Hotelleitung vorübergehend suspendiert worden. Allerdings förderte das Video einer Sicherheitskamera später zutage, daß Ofarim am fraglichen Tag überhaupt kein Davidstern-Kettchen getragen hatte und auch nicht „antisemitisch“ brüskiert worden war.

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Trotz der Verleumdungsklage der Leipziger Staatsanwaltschaft will Ofarim nicht von seiner – offenkundig unglaubwürdigen – Version der Geschichte Abstand nehmen. Sein Anwalt erklärte jetzt: „Herrn Ofarim ging es ursprünglich ohnehin nicht darum, jetzt hier eine einzelne Person verantwortlich zu machen, sondern ihm ging es darum, auf etwas aufmerksam zu machen, was ihm passiert ist und was er für inakzeptabel hält in den heutigen Zeiten.“ Der Fall wird die Boulevardblätter weiter beschäftigen. (rk)

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