Straßenblockaden sind keine Nötigung: Berliner Richter solidarisiert sich mit Klima-Klebern
Berlin. Allein an Berliner Gerichten sind derzeit rund 700 Verfahren gegen Klima-Blockierer anhängig, die immer wieder mit Straßenblockaden für Staus und Unmut sorgen. Wegen eines solchen Staus kam unlängst sogar eine verletzte Fahrradfahrerin ums Leben – wegen einer Klima-Blockade kam der Notarzt nicht rechtzeitig durch, und die Verletzte kam zu spät ins Krankenhaus.
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Die Gerichte zeigen sich aber erstaunlich milde. Empfindliche Strafen werden nicht verhängt. Das hat womöglich etwas mit der unverhohlenen Parteilichkeit der zuständigen Justiz zu tun, wie ein aktueller Fall aus Berlin zeigt. Dort erfüllte der Umstand, daß eine Klima-Kleberin stundenlang eine Kreuzung blockierte, nach Ansicht eines Amtsrichters nicht den Tatbestand der Nötigung. Er lehnte daher eine Geldstrafe gegen die Beschuldigte ab.
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Seinen Beschluß begründete der Einzelrichter damit, daß Aktivisten der Ökosekte „Letzte Generation“ zwar nicht Ort und Zeit der Blockade angekündigt hätten. Wohl aber sei ihre generelle Absicht bekannt, derartige Aktionen im Stadtgebiet durchzuführen. Autofahrer könnten also vorsorglich auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umsteigen. Dann müßten sie auch nicht im Stau stehen.
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Die sogenannte Aktivistin hatte sich für mehrere Stunden an einer Kreuzung in Friedrichshain festgeklebt und einen fast zwei Kilometer langen Stau verursacht. (rk) Foto: Symbolbild Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
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