Söder will Telegram „abschalten“, aber: „Das paßt nicht zu einem freiheitlichen Rechtsstaat“
München/Berlin. Ein fragwürdiges Demokratieverständnis legte der bayerische Ministerpräsident Söder (CSU) dieser Tage mit seiner Forderung an den Tag, den Messenger-Dienst Telegram „abzuschalten“. Wörtlich sagte Söder, der auch in Sachen Corona als prominenter Scharfmacher gilt: „Wir müssen rasch die gesetzliche Möglichkeit schaffen, Telegram abzuschalten.“ Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Viele Politiker, auch aus den Reihen der etablierten Parteien, erinnert diese Forderung allerings eher an Staaten, die von Deutschland wegen ihrer Medienpolitik scharf kritisiert werden. So erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle: „Es paßt nicht zu einem freiheitlichen Rechtsstaat, digitale Plattformen einfach abzuschalten. Dieser Vorschlag paßt in totalitäre Regime, aber nicht in unsere Verfassungsordnung.“ Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Ähnlich sieht es Tabea Rößner (Grüne), Vorsitzende des Digitalausschusses im Bundestag: „Ich bin immer wieder entsetzt über derartige populistische Forderungen. Eine ganze App abzuschalten, ist eine Form der staatlichen Medienzensur, die wir in Deutschland nicht wollen.“ Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cotar, sagte: „Die AfD lehnt diesen Vorschlag vehement ab. Länder, die bisher gegen Telegram vorgegangen sind, sind: China, Rußland, der Iran, Weißrußland und Indonesien. Deutschland sollte sich hier unter keinen Umständen einreihen.“ Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums erklärte darüber hinaus auf Nachfrage, das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) enthalte „keine Ermächtigung, um dem Betreiber eines sozialen Netzwerkes den Betrieb zu untersagen. Das Bundesamt für Justiz, das für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des NetzDG zuständig ist, ist dementsprechend nicht befugt, eine solche Anordnung zu erlassen.“ (tw)
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