Selbstbestimmungsgesetz führt den Rechtsstaat ad absurdum: Häftlinge wechseln einfach das Geschlecht

Selbstbestimmungsgesetz führt den Rechtsstaat ad absurdum: Häftlinge wechseln einfach das Geschlecht
Pixabay

Berlin. Seit der Einführung des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben sich in deutschen Justizvollzugsanstalten mindestens elf Häftlinge ihren Geschlechtseintrag ändern lassen oder in einen anderen Trakt verlegen lassen – darunter befindet sich auch ein wegen Vergewaltigung verurteilter männlicher Häftling. Eine bundesweite Abfrage zeigt, daß die Bundesländer mit dem Phänomen unterschiedlich umgehen: während einige Länder keine Statistiken führen, erlauben andere Verlegungen sogar ohne eine formale Änderung des Geschlechtseintrags.

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Das Saarland verlegte einen Insassen in einen separaten Trakt für Transpersonen, ohne daß es dort überhaupt eine offizielle Änderung des Geschlechtseintrags gegeben hätte. Nordrhein-Westfalen spricht von zwei „Einzelfällen“ – einer Verlegung vom Frauen- in den Männertrakt und umgekehrt. Brandenburg wiederum verlegte zwei Gefangene aus dem Frauen- in den Männervollzug, ebenfalls ohne daß der Geschlechtseintrag geändert worden wäre.

Kritiker des Gesetzes sehen sich nun bestätigt, denn genau davor hatten sie vor seinem Inkrafttreten gewarnt: Männer nutzen das Gesetz gezielt aus, um in einen Frauentrakt verlegt zu werden.

Auffällig ist, daß es sich bei den gemeldeten Fällen ausschließlich um Neuregelungen seit November 2024 handelt – bereits zuvor inhaftierte „Trans-Häftlinge“ sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Entwicklung zeigt auch, daß die Entwicklung noch voll im Gange ist - die praktischen Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes auf den Justizvollzug lassen sich noch längst nicht abschätzen. (rk)

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