Schlappe für Verfassungsschutz: Verwaltungsgericht Köln untersagt Beobachtung der AfD
Köln. Nachdem am Mittwoch die deutsche Medienlandschaft verkündete, daß die AfD seit Ende Februar offiziell Beobachtungsobjekt und „Verdachtsfall“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ist, hat das Kölner Verwaltungsgericht heute ein Urteil gefällt, das eine Schlappe für VS-Chef Haldenwang darstellt. Denn: Die Partei darf bis zum Abschluß eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt und benannt werden. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag der AfD auf Erlaß einer Zwischenentscheidung statt. Dem Verfassungsschutz wird laut dem Urteil untersagt, die Partei öffentlich, aber auch nicht öffentlich als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einzuordnen und die Partei als solche „zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen“. AfD-Chef Tino Chrupalla spricht von einer „Klatsche für den Verfassungsschutz“.
Die AfD hatte bereits Ende Januar einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit welchem dem BfV untersagt werden sollte, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln. Ein anderes Verhalten führe laut der AfD zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden im politischen Wettbewerb. Das Gericht bestätigt diese Argumentation nun. Anhand der Bekanntgabe werde „in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“.
Das Bundesamt hatte Ende Februar die Landesverfassungsämter darüber informiert, daß die Partei zu einem Verdachtsfall hochgestuft wurde. Für die Öffentlichkeit sollte das Urteil hingegen jedoch noch nicht zugänglich sein. Zuvor hatte der Verfassungsschutz verlautbaren lassen, sich bis zum Abschluß des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern. AfD-Vorsitzender Jörg Meuthen spottete in Anbetracht des Kölner Urteils nun über den „Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann“. (kd)
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