Regierung des Schweigens: Dürftige Antworten auf AfD-Anfrage zur Nord Stream-Aufklärung
Berlin. Die Bundesregierung mauert weiter und zeigt keinerlei Interesse an einer Aufklärung der Nord-Stream-Sprengung im September 2022. Das ist die Quintessenz der Antwort der Regierung auf eine Große Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, die diese im April auf den Weg gebracht hatte – kurz, nachdem Schweden und Dänemark erklärt hatten, ihre Ermittlungen einzustellen.
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Insgesamt 99 Fragen richtete die AfD an die Bundesregierung, in denen sie alle Ungereimtheiten auflistete, die bislang bei der schleppenden Aufarbeitung des Falls zutagegetreten sind. In der Begründung ihrer Anfrage kritisierte die AfD ausdrücklich das „demonstrative und provokative Desinteresse“ der Regierung sowie das anhaltende Schweigen des Generalbundesanwalts (GBA) zum Stand der Ermittlungen.
In ihrer Antwort bleibt die Bundesregierung ihrer bisherigen Kommunikationsstrategie treu: sie präsentiert keinerlei Informationen oder Erkenntnisse und mauert im übrigen. Sie teilt der AfD mit, es sei auch weiterhin nicht beabsichtigt, „vorläufige Ergebnisse oder ein Zwischenergebnis der Ermittlungen zu veröffentlichen oder vorzulegen, da dies den Untersuchungszweck gefährden würde“.
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Brisant an der 32-seitigen Regierungsantwort ist, daß die Bundesregierung eingesteht, die deutschen Behörden hätten die Nord-Stream-Pipelines nicht „in besonderer Weise sichern lassen“. Man schließe aber weiterhin keine Version des Geschehens aus, auch nicht eine russische „False Flag“-Operation. Vielmehr ermittle der Generalbundesanwalt „ergebnisoffen“. Vor Abschluß der Ermittlungen gebe es keine Veranlassung, bestimmte Sachverhaltskonstellationen oder Tatmotive auszuschließen, heißt es.
Auf die Frage nach einer möglichen Beteiligung amerikanischer Geheimdienste oder der Ukraine an dem Anschlag auf die Pipelines reagiert die Bundesregierung betont schmallippig: „Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, daß die Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann.“
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Das „Staatswohl“ hatte die Bundesregierung auch bei früheren Anfragen wiederholt vorgeschoben und bei diesen Gelegenheiten erklärt, es würden auch keine Informationen mitgeteilt, selbst wenn es welche gäbe. Das spiegelt sich auch in den neuesten Antworten aus dem Innen- und Justizministerium wider. So heißt es aus dem Faeser-Ministerium: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“ Auch das Justizministerium antwortet eher unwirsch auf einen entsprechenden Vorschlag der AfD: „Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag einer internationalen Untersuchung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen nicht.“
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Vor der AfD-Anfrage hatte bereits die BSW-Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti im Juli zwei Anfragen gestellt. Sie wollte wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste im Zusammenhang mit der Einflußnahme auf Nord Stream hat und wie die Regierung zu dem chinesischen Vorstoß stehe, eine internationale Untersuchungskommission im Rahmen der Vereinten Nationen einzurichten. (rk)
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