Rechtswidrige Maskenpflicht: Verwaltungsgericht Düsseldorf gibt einem Bürger recht
Düsseldorf. umindest in Düsseldorf ist die eben verkündete generelle Maskenpflicht rechtswidrig Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
In der Begründung des Gerichts (Az. 26 L 2226/20) wird argumentiert, die Allgemeinverfügung von vergangener Woche sei „unbestimmt”. So heißt es dort unter anderem, daß man – abhängig von „Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz” – Maske tragen müsse, wenn man nicht fünf Meter Abstand halten kann. Aus Sicht der Richter ist für den Bürger damit aber „nicht eindeutig erkennbar, wo und wann” er der Maskenpflicht unterliegt. Vielmehr müsse er anhand der „unbestimmten Begriffe” wie der Tageszeit selbst entscheiden, ob er gerade einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse. Außerdem äußerte die Kammer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fünf Meter-Marke, die deutlich über die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehe.
Gegen die Entscheidung kann die Stadt Düsseldorf nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erheben. (rk)
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