Realsatire: Bis zu drei Jahre Haft für Verwendung des Buchstabens „Z“
Berlin/München. Die deutsche Politik ist wieder einmal im Satiremodus: nach Bayern und Niedersachsen wollen jetzt auch weitere Bundesländer – im Gespräch sind Berlin und Nordrhein-Westfalen – die öffentliche Zurschaustellung des Buchstabens „Z“ unter Strafe stellen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Ukraine-Hysterie wollen Politiker im „Z“ eine mißliebige Unterstützung der russischen Militäraktion in der Ukraine sehen. Die in der Ukraine operierenden russischen Einheiten sind mit dem „Z“ gekennzeichnet – die genaue Bedeutung ist bislang nicht bekannt.
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„Wer durch das „Z“-Symbol öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Rußlands Präsidenten Putin auf die Ukraine zum Ausdruck bringt, muß in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, sagte der niedersächsische Innenminister Pistorius (SPD) am Freitag. Für Bayern erklärte Justizminister Eisenreich (CSU): „Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden.“
Die öffentliche Verwendung des Buchstabens „Z“ etwa bei Demonstrationen könne nun künftig eine Straftat sein und als Störung des öffentlichen Friedens gewertet werden, hieß es aus dem Innenministerium in Hannover. In begründeten Verdachtsfällen würden Täter konsequent verfolgt. Bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe werde die Folge sein.
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In Deutschland sind bereits zahlreiche Buchstaben- und Zahlenkombinationen wegen vermeintlicher NS-Lastigkeit verboten oder stehen unter Strafe. Jetzt kommen weitere Herausforderungen auf die ohnehin verunsicherte Öffentlichkeit zu. So stellen sich Autofahrer im sächsischen Zwickau die Frage, ob sie künftig auf andere Verkehrsmittel ausweichen sollen, um sich nicht durch ihr amtliches Autokennzeichen strafbar zu machen. Auch der Schweizer Versicherer „Zurcher“ sieht sich in Zugzwang: er änderte bereits das Firmenlogo, das bislang ein großes „Z“ im Kreis zeigte. Stattdessen steht künftig der volle Firmenname im Kreis. (st)
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