Peinliche Abfuhr vor Gericht: Söder darf „Landesverräter“ genannt werden
München. Ein herber Magenschwinger für den bayerischen Ministerpräsidenten Söder (CSU): während er sich seinem Stellvertreter Hubert Aiwanger gegenüber noch im Vorteil glaubt, mußte er gegen den österreichischen Publizisten und ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Gerald Grosz jetzt eine peinliche Niederlage einstecken. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat das von Söder angestrengte Ermittlungsverfahren gegen Grosz – wegen angeblicher Beleidung und „Volksverhetzung“ – jetzt sang- und klanglos eingestellt. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die Grosz´ Anwalt von der Justizbehörde erhalten hat.
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Der streitbare österreichische Kolumnist und Blogger hatte Söder in seiner Aschermittwochsrede bei der AfD im Februar unter anderem als „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“ bezeichnet. Söder hatte sich dadurch auf den Schlips getreten gefühlt – was die bayerische Justiz nicht nachvollziehen konnte.
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Grosz erklärte dazu: „Söder hat sich mit seiner lächerlichen Anzeige von seiner eigenen Justiz wenige Wochen vor der Landtagswahl eine knallende Ohrfeige abgeholt. (...) Für einen Ministerpräsidenten, der gegen alle mit der Justiz vorgeht, die ihm rhetorisch ein Haar krümmen, ist diese Einstellung blamabel.“ Söder sei „ein Fähnchen im Wind, ein übler Opportunist. Er ist schlicht unwürdig, ein Amt innezuhaben, das Kapazunder wie Franz-Josef Strauß einst innehatten“. Meinungsfreiheit, demokratischer Diskurs und politische Kritik seien „Grundpfeiler einer freiheitlichen Gesellschafts- und Staatsordnung“. (tw)
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