Offizielle Einladung an Langfinger: Schweizer Polizei verfolgt keine Ladendiebstähle bis 300 Euro mehr
Bern/Basel. Es ist eine glatte Kapitulation des Rechtsstaates: in der Schweiz werden Ladendiebstähle von Asylsuchenden mit einem Warenwert unter 300 Franken künftig nicht mehr polizeilich erfolgt. Die eidgenössische Polizei empfiehlt betroffenen Geschäften vielmehr, Ladendiebstähle eigenständig zu bearbeiten.
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Die hierfür vorgesehene Prozedur ist geradezu aberwitzig. Sie sieht vor, daß ertappte Diebe ihre Schuld eingestehen, indem sie ein Formular unterschreiben. Anschließend wird das Dokument zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt begründet die Regelung damit, daß Ladendiebe ohne festen Wohnsitz vor Ort normalerweise eine Kaution hinterlegen müßten. Allerdings habe die Praxis gezeigt, daß die meisten Asylsuchenden kein Geld bei sich tragen. Kantonspolizeisprecher Rooven Brucker erklärt dazu gegenüber Medienvertretern: nur um festzustellen, daß die betreffende Person keine Kaution bezahlen kann, mache es „polizeilich wenig Sinn“, wenn eine Patrouille anrücke. In solchen Fällen würde ohnehin die Polizei gerufen, wenn sich jemand nicht ausweisen könne, und die Konsequenz sei eine Meldung an die Staatsanwaltschaft.
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Einige Gewerbebetriebe sehen darin allerdings ein glattes Staatsversagen und befürchten, daß Ladendiebstähle von Asylanten noch mehr ausufern könnten, wenn Langfinger damit rechnen können, daß ohnehin keine Polizei erscheint. Der SVP-Großrat Felix Wehrli kündigte deshalb eine Parlamentsinitiative an und bezeichnet die neue Praxis als „völlig inakzeptabel“. Er argumentiert, daß die Polizei sich nicht weiter zurückziehen dürfe, da dies ein falsches Signal an Täter aussende und diese nur zu weiteren Diebstählen ermuntere. (mü)
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