Nicht nur in Plötzensee: Viele Häftlinge sind zu arm, um ihre Geldstrafe bezahlen zu können
Berlin/Plötzensee. Eigentlich eine Bankrotterklärung: ein Drittel des geschlossenen Bereichs der Berliner Haftanstalt Plötzensee ist derzeit mit Häftlingen belegt, die eine sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“ absitzen. Eine solche muß abgebüßt werden, wenn ein Delinquent nicht in der Lage ist, eine gegen ihn verhängte Geldstrafe zu bezahlen. Das betrifft etwa Schwarzfahrer, aber auch Delikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder kleinere Körperverletzungen.
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In dem zu zwei Dritteln belegten offenen Bereich in Plötzensee machen die „Ersatzfreiheits“-Häftlinge sogar 100 Prozent aus.
Im ersten Halbjahr 2023 haben 1606 Menschen ihre Ersatzfreiheitsstrafe in einer Berliner Justizvollzugsanstalt angetreten. Laut dem Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe ist diese mittlerweile die häufigste Form der Freiheitsstrafe in Deutschland.
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Kriminologen betrachten Delikte, auf die Ersatzfreiheitsstrafen folgen – einschließlich des Schwarzfahrens – als Armutsdelikte. Oft versuchen Obdachlose gezielt, in ein Gefängnis zu gelangen, um ein warmes Zuhause, medizinische Versorgung oder warmes Essen genießen zu können. (rk)
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