Neues Einwanderungsgesetz in Kraft: Ungarische Arbeitsplätze nur für Ungarn

Neues Einwanderungsgesetz in Kraft: Ungarische Arbeitsplätze nur für Ungarn

Budapest. In Ungarn ist jetzt das strengste Einwanderungsgesetz der EU in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, Illegale schon an der Grenze abzufangen, aber auch die Arbeitskräftemigration so niedrig als möglich zu halten.

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Eine der neuen Vorschriften besagt, daß Arbeitsplätze in Ungarn grundsätzlich ungarischen Staatsbürgern vorbehalten bleiben müssen. Menschen aus Nicht-EU-Staaten können nur noch eingestellt werden, wenn keine einheimischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Jeder einzelne Fall wird von den Behörden untersucht. Aufenthaltsgenehmigungen werden grundsätzlich nur noch für einen begrenzten Zeitraum erteilt, und es gibt kein automatisches Verlängerungsrecht.

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Bevorzugt wird bei der Arbeitserlaubnis außerdem, wer die Bedingungen des „sozialen Zusammenlebens" erfüllt, was wiederum vor den ungarischen Behörden nachgewiesen werden muß.

Die neuen Bestimmungen wurden vom Parlament in Budapest bereits im Dezember 2023 verabschiedet. (mü)

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