Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle: Strafanzeige gegen Merkel, Scholz und Spahn
Berlin. Erst dieser Tage wurden durch ein Leak die ungeschwärzten Sitzungsmitschnitte des Robert-Koch-Instituts (RKI) während der Corona-„Pandemie“ öffentlich. Sie geben detailliert Aufschluß darüber, welche „Experten“ und Politiker für welche Schikanen verantwortlich waren – und was die Politik damals bereits wußte. Letztlich bestätigen die Protokolle alles, was Medien und Politik noch bis vor kurzem als „Verschwörungstheorie“ abtaten. Denn entgegen der offiziellen Lesart war man sich während der „Pandemie“ sowohl über die Nutzlosigkeit vieler „Hygiene-Maßnahmen“, aber auch der Impfung frühzeitig im klaren – trotzdem wurde beides und noch vieles mehr der Bevölkerung zugemutet.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland der AfD-Bundestagsfraktion hat deshalb jetzt bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige und Strafantrag gegen die letzte und die derzeitige Bundesregierung gestellt, namentlich gegen Ex-Kanzlerin Angela Merkel, Ex-Gesundheitsminister Spahn (beide CDU) sowie gegen den amtierenden Bundeskanzler Scholz (SPD). Anzeigensteller sind die AfD-Abgeordneten Nicole Höchst, Andreas Bleck, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner und Christian Wirth. Sie nehmen ausdrücklich auf die kürzlich erfolgte Veröffentlichung der RKI-Protokolle Bezug.
Christian Wirth, staats- und verfassungsrechtlicher Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärte dazu: „Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden dem deutschen Volk die weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen seit Gründung der Bundesrepublik aufgebürdet. Die Maßnahmen berührten unter anderem die Freiheit des Einzelnen, die Gewerbefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung und vieles mehr. Viele der Maßnahmen werden heute auch seitens der Vertreter der damaligen und aktuellen Bundesregierung als unverhältnismäßig eingestuft. Man beruft sich jedoch stets darauf, daß man nach damaligem Kenntnisstand verhältnismäßig gehandelt habe.“
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Ausweislich der nunmehr geleakten Protokolle „ist dies eine glatte Lüge“, unterstreicht Wirth. So habe man etwa wissenschaftliche Erkenntnisse, die dem Regierungshandeln widersprochen hätten, „gezielt unter Verschluß gehalten“. Es sei deshalb angezeigt gewesen, Strafantrag zu stellen. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare