Nach Schußwaffen-Androhung: Stadtverwaltung rudert heftig zurück

Nach Schußwaffen-Androhung: Stadtverwaltung rudert heftig zurück

Ostfildern. Allgemeinverfügung, worin sogenannte Corona-„Spaziergänge“ generell verboten werden und für den Fall von Zuwiderhandlungen der Einsatz von Waffen angedroht wird

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Bei einer angemeldeten Kundgebung demonstrierten die Bürger der Stadt am Montagabend unter dem Motto: „Wir sind friedlich, was seid ihr“ gegen die Waffengewalt-Androhung des sozialdemokratischen Oberbürgermeisters Christof Bohlay.

Nach zahlreichen kritischen Reaktionen veröffentlichten die Stadtregierung und das Reutlinger Polizeipräsidium am 31. Januar eine gemeinsame Mitteilung und beeilten sich, die Vorwürfe zu dementieren. Bohlay ist schon seit 2005 Bürgermeister der 40.000-Einwohner-Stadt und wurde 2021 für weitere acht Jahre zum Rathauschef gewählt.

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In der Mitteilung heißt es: „Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung des Versammlungsverbots Schußwaffen einzusetzen.“

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Man wolle demgegenüber klarstellen, daß in der Allgemeinverfügung „lediglich korrekterweise darauf hingewiesen“ worden sei, „daß ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“. Aber: „Der Einsatz der Schußwaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“ (tw)

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