Nach EuGH-Urteil: Abschiebungen werden fast unmöglich
Luxemburg/Berlin. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg schießt wieder einmal Störfeuer – und sabotiert die deutsche Asylpolitik. Konkret geht es um die Einstufung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten. Der EuGH hatte in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, daß nicht nur die Mehrheitsbevölkerung, sondern alle Gruppen – einschließlich sexueller Minderheiten – dort sicher leben müßten, damit ein Land als sicherer Herkunftsstaat gelten könne.
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Mehrere Grünen-Politiker fordern nun prompt eine Streichung zahlreicher Länder von der Liste, insbesondere mit Verweis auf die Gefährdung sexueller Minderheiten. „Es ist das Mindeste, was die Bundesregierung tun kann, das Urteil ernst zu nehmen und die aktuelle Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen“, erklärte Erik Marquardt, Chef der Europadelegation der deutschen Grünen, gegenüber dem „Focus“.
Marquardt verwies konkret auf Algerien, Marokko und Tunesien, wo Homosexuelle verfolgt würden.
Tatsächlich hat die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat erhebliche Auswirkungen auf Asylverfahren: Anträge von Personen aus diesen Ländern werden meist beschleunigt bearbeitet und häufig abgelehnt, es sei denn, es liegt ein individueller Gefährdungsnachweis vor. Auch Abschiebungen gestalten sich in solchen Fällen deutlich einfacher. Doch diese Praxis könnte sich nun ändern.
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Neben Marquardt äußerte sich auch Max Lucks, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, kritisch. Er bezeichnete das EuGH-Urteil als „Warnschuß für die Bundesregierung“ und forderte, die Einstufung für Moldawien und Georgien zurückzunehmen.
Erst im Juni hatte die Bundesregierung beschlossen, Algerien, Marokko, Tunesien und Indien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Das EuGH-Urteil, das im Zusammenhang mit in Italien gestellten Asylverfahren in Albanien erging, könnte diese Pläne nun durchkreuzen und Abschiebungen in den kommenden Jahren deutlich erschweren. (rk)
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