Nach Eklat im Reichstag: AfD-Bundestagsfraktion beschränkt Rechte von zwei Abgeordneten
Berlin. Jetzt entzieht die AfD-Bundestagsfraktion zwei ihrer Abgeordneten für die Dauer von drei Monaten das Rede- und Fragerecht im Bundestag – den beiden Parlamentariern wird vorgeworfen, sie seien an mehreren Zwischenfällen mit Störern vor einer Woche im Bundestag beteiligt gewesen. Betroffen sind die Abgeordneten Petr Bystron und Udo Hemmelgarn. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Auch Kleine Anfragen sowie Zwischenfragen in laufenden Debatten dürfen die beiden Parlamentarier nicht mehr stellen.
Die AfD-Fraktion begründet die Sanktionen damit, daß Bystron – der zu ihren rhetorischen Schwergewichten zählt – und Hemmelgarn am Mittwoch letzter Woche Besucher eingeladen hatten, die dann bei der Debatte zum Infektionsschutzgesetz Parlamentarier belästigt, bedrängt und beleidigt haben. Die Fraktionsführung wirft ihnen fraktionsschädigendes Verhalten vor. Sollte dieses anhalten, will der Fraktionsvorstand sogar beantragen, die beiden aus den Ausschüssen, in denen sie sitzen, abzuwählen. Der Beschluß sei in der Fraktionssitzung auf „breite Zustimmung“ gestoßen, verlautete aus AfD-Kreisen. (st)
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