Nach dem Kölner AfD-Urteil: Linke und SPD in MeckPomm wollen noch mehr diskriminieren

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Schwerin. Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, wonach der Verfassungsschutz die AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen darf, hat für die Partei einschneidende Folgen und öffnet weiterer Diskriminierung Tür und Tor. SPD und Linke in Mecklenburg-Vorpommern sehen das Kölner Urteil als Freibrief.

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In einem gemeinsamen Antrag der beiden Koalitionsfraktionen wird nun gefordert, die Landesregierung solle prüfen, „inwieweit Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Beamte, die AfD-Mitglieder sind, weiter durch die öffentliche Hand beschäftigt werden können“.

„Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, daß gerade der öffentliche Dienst für sie da ist und die Grundwerte unserer Gesellschaft in tätiges Handeln verwandelt“, begründete SPD-Fraktionschef  Barlen den Vorstoß. Daran dürfe kein Zweifel bestehen. „Sie müssen Sicherheit haben, daß da Leute beschäftigt sind, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und handeln, wie es der Rechtsrahmen vorschreibt.“

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Nach den Worten des Linke-Abgeordneten Michael Noetzel müsse zudem geprüft werden, ob der AfD nicht grundsätzlich die Mitwirkung in der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz untersagt werden solle.

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Der Antrag von SPD und Linke greift zudem eine Initiative von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf, „Rechtsextremismus und Gewalt“ grundsätzlich in die Schranken zu weisen. Deshalb soll die Landesregierung auch Bestrebungen unterstützen, das Waffenrecht zu verschärfen. Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte wird von den Kreisverwaltungsämtern schon jetzt vorausgesetzt, daß die Anwärter „zuverlässig“ sind. „Rechtsextremisten“ – einschließlich Verdachtsfälle wie die AfD – gelten aber grundsätzlich als „unzuverlässig“. (st)

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