Korrektes Deutsch erwünscht: Sachsen-Anhalt verbietet Gender-Sprache an Schulen
Magdeburg. Die sogenannte Gender-Sprache muß einen weiteren Dämpfer hinnehmen: nach Sachsen verbietet nun auch das Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt die Verwendung von Sternchen und anderen Sonderzeichen einer vermeintlich „gendergerechten“ Sprache. Das CDU-geführte Ministerium beruft sich auf eine Entscheidung des Rats für deutsche Rechtschreibung.
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Das Verbot gilt für alle Konstruktionen mit Doppelpunkt, Sternchen beziehungsweise Asterisk („Gender-Stern“) und Unterstrich („Gender-Gap“) sowie andere Formen zur Kennzeichnung „mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen“. Ausdrücklich dürfen auch Varianten wie „Bäcker*in“, „Lehrer:in“ und „Sportler_in“ nicht mehr verwendet werden und gelten als Normverstöße. Das gelte für den Unterricht und offizielle Schreiben der Schulen, betonte das Ministerium.
Formulierungen wie zum Beispiel „Schülerinnen und Schüler“ sind dagegen nicht vom Verbot betroffen, ebenso neutrale Begriffe wie „Lehrkraft“ oder „Lehrperson“.
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Der Rat der deutschen Rechtschreibung, auf den sich das Bildungsministerium in Magdeburg beruft, hatte deutlich gemacht, daß die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zur Kennzeichnung „verschiedener Geschlechtsidentitäten“ weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Rechtschreibung gehört. Die Setzung solcher Sonderzeichen mit Geschlechterbezug könne zudem zu Grammatikproblemen führen, etwa bei der Verwendung von Artikeln oder Pronomen. (se)
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