Knebel-Urteil des Berliner Kammergerichts: Was Julian Reichelt nicht sagen darf

Knebel-Urteil des Berliner Kammergerichts: Was Julian Reichelt nicht sagen darf

Berlin. Zensur und Unterdrückung mißliebiger Meinungsäußerungen gehören inzwischen (fast) zum täglichen Brot. Jetzt traf es einen Tweet des früheren „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt auf dessen Online-Medium „Nius“. Das Berliner Kammergericht sprach ein Verbot aus mit der realsatire-verdächtigen Begründung: der Tweet sei geeignet „das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesregierung (…) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“.

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Reichelt hatte sich über Zahlungen der Bundesrepublik an Afghanistan beschwert und in seinem Bericht wörtlich kritisiert: „Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vor zwei Jahren hat die Bundesregierung 371 Millionen Euro für Entwicklungshilfe im Land bereitgestellt.“ „Wir leben im Irrenhaus“, schlußfolgerte Reichelt und prangerte die „Entwicklungshilfe an die Taliban“ an.

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Hiergegen klagte Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD). Es fließe kein Geld an die Taliban, machte sie geltend, sondern man unterstütze die afghanische Bevölkerung ausschließlich regierungsfern über die Weltbank, UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Das Berliner Kammergericht schloß sich dieser Argumentation an. Reichelt darf keine Zahlungen der Bundesrepublik an die Taliban mehr behaupten.

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Der Anwalt des früheren „Bild“-Chefs, der auf Internetzensur und Medienangelegenheiten spezialisierte Joachim Steinhöfel, reagierte empört auf das Urteil: „Wir haben eine Regierung, die Angst vor einem Journalisten und vor dessen Meinung hat. (…) Wir erleben das Ende der Pressefreiheit vor unseren Augen.“ (rk)

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