Klatsche für CSU-Herrmann: Zeitgeschichtliche Forschungsstelle darf nicht „rechtsextrem“ genannt werden

München. Ein Sieg des Rechtsstaates gegen Diffamierung und Behördenwillkür: die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) hat erfolgreich gegen ihre Nennung im bayerischen Verfassungsschutzbericht geklagt. Dort ist sie als „rechtsextrem“ aufgeführt. Jetzt darf der VS-Bericht nicht mehr verbreitet werden. Das bayerische Verwaltungsgericht in München fand die Argumente des VS nicht schlüssig genug. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Konkret darf der bayerische Verfassungsschutz ab sofort nicht mehr die Behauptung verbreiten, das ZFI vertrete „antisemitische“ und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte. Auch träten bei den ZFI-Treffen „rechtsextreme“ Redner auf.

Die Forschungsstelle selbst stellt sich als Verein dar, der „ausschließlich der Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung“ diene. Er widme sich „zugleich der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens“. Dies geschehe „insbesondere durch Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Zeitgeschichte, von öffentlichen Vorträgen und Seminarveranstaltungen und durch die Anfertigung von Gutachten“.

Der bayerische Verfassungsschutz wollte das nicht wahrhaben und unterstellte der Forschungsstelle unter anderem, in Vorträgen des Vereins würden „Zweifel am Holocaust“ geäußert. Außerdem konnten die Vertreter der Staatsregierung nicht plausibel machen, warum die ZFI ausgerechnet jetzt und nicht schon früher im Verfassungsschutzbericht aufgetaucht ist – wenn sie denn schon „rechtsextrem“ ist.

Eine Auswirkung hat das Münchner Gerichtsurteil bereits: der bayerische VS-Bericht ist derzeit nicht mehr online abrufbar – die Druckausgabe befand sich ohnehin noch nicht in Umlauf. Beim Verfassungsschutz soll jetzt die ausführliche Urteilsbegründung abgewartet und dann entschieden werden, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen. (ts)

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