Kirchentag fordert AfD-Verbot: „Gesichert rechtsextrem und gehört verboten. Punkt!“
Hannover. Beim Kirchentag in Hannover hat das ökumenische Netzwerk „Antifaschistische Kirchen“ mit einer Resolution ein Verbot der AfD gefordert. Die am Samstag verabschiedete Erklärung mit dem Titel „AfD-Verbot – Jetzt“ reagiert auf die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz. In dem Dokument werden Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aufgefordert, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu beauftragen.
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Als Begründung heißt es, die AfD stelle eine Bedrohung für Menschen „in- und außerhalb der Kirche“ dar, da sie Gewalt schüre. „Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit widersprechen den Grundfesten unseres Glaubens“, heißt es im Text der Resolution. Der Text schließt mit einer klaren Botschaft: „Als Kirche und demokratische Zivilgesellschaft halten wir zusammen und sagen ganz klar: 'Die AfD ist gesichert rechtsextrem und gehört verboten. Punkt!'“ Der Antrag erreichte das nötige Quorum und wurde auch vom ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm unterstützt.
Ein Sprecher der „Antifaschistischen Kirchen“ erklärte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd), ein Verbot werde zwar „nicht die Wurzel des Faschismus lösen“, da rechtsextremes Gedankengut zu tief in der Gesellschaft verankert sei. Es biete jedoch „Luft zum Atmen“. Das Netzwerk tritt vor allem im Kontext des kirchlichen „Kampfes gegen rechts“ in Erscheinung.
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Die Resolution markiert eine weitere Eskalation im Konflikt zwischen der evangelischen Kirche und der AfD. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die EKD die Diskriminierung der Partei verschärft – mehrere Landeskirchen untersagen AfD-Mitgliedern und -Unterstützern, höhere kirchliche Ämter zu bekleiden. Mit der aktuellen Forderung nach einem Parteiverbot geht die Kirche noch einen Schritt weiter – und muß sich demzufolge nicht wundern, wenn ihr auch weiterhin die Mitglieder in hellen Scharen davonlaufen. (rk)
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