Keine Symptome, keine Ansteckungsgefahr: Familie setzt sich gegen Quarantäne-Terror durch

Dortmund/Münster. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster konnte sich jetzt im Streit um von der Stadt verhängte Quarantäneauflagen eine betroffene symptomfreie Familie aus Dortmund durchsetzen. Die angeordnete Quarantäne für die Familie sei rechtswidrig, entschied das OVG. Es wies damit eine Beschwerde der Stadt Dortmund gegen einen gleichlautenden Eilbeschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ab. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Nach einer Schülerparty Ende August hatten sich in Dortmund 28 von 35 anwesenden Jugendlichen mit dem Coronavirus infiziert. Als Reaktion darauf verhängte die Stadt Ausgangssperren für zahlreiche Mitschüler sowie deren Familien, obwohl diese keine Symptome zeigten. Die Mutter einer Kontaktperson klagte daraufhin gegen die Stadt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Dortmunderin recht und urteilte, daß von der Klägerin keine Ansteckungsgefahr ausgehe. Das OVG bestätigte diesen Beschluß nun. (rk)

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