Kein Grundrecht auf Islamisierung: Muslimin muß unverschleiert Autofahren
Neustadt/Rheinland-Pfalz. Bisweilen gibt es in der deutschen Justiz noch klarblickende Richter. Am Verwaltungsgericht Neustadt (Rheinland-Pfalz) hat jetzt einer von ihnen klargestellt, daß es Grenzen der Islamisierung gibt – und daß es zumindest bis auf weiteres keine religiös begründeten Ausnahmen vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gibt. Das Gericht wies die Klage einer Muslimin ab.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die aus der Pfalz stammende Frau hatte gegen die für sie zuständige Zulassungsbehörde geklagt. Sie wollte unter Berufung auf die Religionsfreiheit eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehrsrecht erreichen, um während des Autofahrens einen Gesichtsschleier („Niqab“) tragen zu können.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Doch dafür zeigten die Neustadter Richter kein Verständnis und argumentierten: Rechtsgüter wie die Verkehrssicherheit, der Schutz von Leib und Leben sowie die körperliche Unversehrtheit Dritter stünden dem Verhüllen des Gesichts entgegen. Denn wenn das Gesicht der Autofahrerin nicht erkennbar sei, dann könne man sie auch nicht bei Verkehrskontrollen oder Verkehrsverstößen zur Rechenschaft ziehen. Die Gefahr, daß ein sogenannter Niqab mißbraucht werde, um als Autofahrerin unerkannt gegen Gesetze zu verstoßen, sei real und könne nicht durch ein Fahrtenbuch oder anderen Auflagen gebannt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare