Karlsruhe gießt Öl ins Feuer: GEZ-Zwangsgebühr wird erhöht

Karlsruhe. Da ist Unmut vorprogrammiert: das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die von Sachsen-Anhalt im Dezember blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Sachsen-Anhalt habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschieden die Karlsruher Richter in höchst eigenwilliger Interpretation der Rundfunkfreiheit (von der im Grundgesetz nirgends die Rede ist). Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen

Die Begründung der Karlsruher Richter dürfte auch wegen eines anderen Passus‘ in der Begründung noch für Diskussionen sorgen. Denn im Beschluß heißt es außerdem, in Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits“ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“, unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. Viele Nutzer der „Öffentlich-Rechtlichen“ sehen allerdings gerade das längst als nicht mehr als gegeben an.

Die Rundfunkgebühren sind in Deutschland obligat und müssen grundsätzlich von jedem abgeführt werden, auch wenn er gar kein Rundfunk- oder Fernsehgerät in seinem Haushalt hat. Daß der monatliche Betrag jetzt auch noch aufgestockt wird, wird bei vielen auf wenig Gegenliebe stoßen. Derzeit gibt es bereits rund fünf Millionen säumige Beitragszahler in Deutschland. (st)

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