Justiz gibt klein bei: Keine Schnellverfahren für Klima-Kleber
Berlin. Den Berlinern bleiben ihre Probleme mit den Klima-Klebern auch weiterhin erhalten – und die Justiz zeigt sich machtlos. Der Versuch, aufgegriffene Klima-Aktivisten in Schnellverfahren zu verurteilen, ist weitgehend gescheitert. Seit Juni 2023 sind Medienberichten zufolge ganze elf Urteile gefällt worden.
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Dabei hagelte es bislang 3.428 Anzeigen – in keiner anderen Stadt waren es mehr. Die Hauptverhandlung dazu muß innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags bei Gericht stattfinden. Die dafür eingerichteten fünf Abteilungen am Amtsgericht Tiergarten sind aber nun – berichtet die „Welt am Sonntag“ – nach gut einem halben Jahr wieder aufgelöst worden.
Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft sind von 149 bisher eröffneten Schnellverfahren 137 weiterhin offen. Nur elf Urteile wurden seit Juni gefällt. Weitere 48 Anträge der Staatsanwaltschaft auf beschleunigte Verfahren wurden abgelehnt. Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte erläutert dazu: „In vielen Fällen hatte sich im Verlauf der Bearbeitung gezeigt, daß sich die Verfahren zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht eignen, beispielsweise, weil die Beweislage nicht klar war oder Nachermittlungen erforderlich waren.“
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Das Berliner Kammergericht, die höchste Instanz der Hauptstadt, entschied in der Vergangenheit, daß bei Straßenblockaden nicht von Nötigung ausgegangen werden kann, nur weil Autofahrer nicht weiterfahren können. Hierfür brauche es vielmehr eine detaillierte Beweisaufnahme über die Ankündigung der geplanten Blockade, ihre Dauer, ihre Art und ihr Ausmaß sowie Informationen über die Länge des Staus und etwaige Ausweichmöglichkeiten für Autofahrer. „Dies macht den Richtern die Beweisführung schwer“, merkt ein betroffener Richter an. (tw)
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