Juristischer Sieg der AfD: VS-Chef Haldenwang muß seine Kommentare für sich behalten
Köln. Zumindest ein kleiner Sieg für den Rechtsstaat: nach einem Eilverfahren am Kölner Verwaltungsgericht muß der Chef des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, seine Kommentare zu den gewählten EU-Kandidaten der AfD erst einmal für sich behalten. Das Gericht erlegte dem VS-Chef Zurückhaltung bis zum Ende der Aufstellungsversammlungen auf.
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Grund für den Maulkorb: Haldenwang hatte am letzten Juli-Sonntag, noch während der Kandidatenwahl der AfD, behauptet, die Aufgestellten verbreiteten „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ und Positionen „die nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“ seien.
Die AfD reagierte mit einer Abmahnung, die den VS-Chef aber kalt ließ, und schaltete hierauf das Kölner Verwaltungsgericht ein – mit Erfolg.
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Die beiden AfD-Bundesspracher Tino Chrupalla und Alice Weidel kommentierten den Entscheid in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Haldenwang versucht erneut aus seinem Amt heraus, politisch Einfluß zu nehmen. Dieser Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten der Europawahlversammlung ist ebenso rechtswidrig wie die pauschale Diffamierung gewählter Kandidaten und der Versuch, diese schon jetzt bei den Wählern schlechtzureden. Um dieser staatlichen Einflußnahme Einhalt zu gebieten, sind wir erneut erfolgreich gegen den Verfassungsschutz vorgegangen. Vielleicht versteht Herr Haldenwang nun endlich, daß er kein Politiker ist – und daß es die Bürger sind, die über Wahlvorschläge entscheiden müssen.“ (st)
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