Irre „Haß“-Gesetzgebung in Kanada: Lebenslang für Meinungs-Verbrecher

Irre „Haß“-Gesetzgebung in Kanada: Lebenslang für Meinungs-Verbrecher

Ottawa. Mit ihren neuen Knebelgesetzen gegen „Rechts“ wollen Bundesinnenministerin Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) künftig die Zensurschraube noch fester anziehen. Ausdrücklich bekannten sich beide Ministerinnen kürzlich dazu, auch gegen Meinungsäußerungen vorzugehen, die nicht strafbar sind. Einen Schritt weiter ist in dieser Richtung das vorgeblich so liberale Kanada unter Premierminister Trudeau. Dort will die Regierung jetzt mit einem Gesetzespaket unter dem Titel „Online Harms Bill“ oder „C-63“ und eigens ins Leben gerufenen Behörden gegen unerwünschte Meinungsäußerungen vorgehen.

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Die neuen Behörden und ihre nach Dutzenden zählenden Mitarbeiter sollen dabei weitreichende Befugnisse und Vollmachten erhalten. Sie sollen Verhaltensregeln und Zensurbefehle erteilen und sogar über Durchsuchungsbefugnisse entscheiden können. Anhörungen dürfen sie unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchführen und Geldstrafen von bis zu zehn Millionen kanadischer Dollar verhängen. Die neuen Inquisitionsbehörden unterliegen keiner öffentlichen Kontrolle.

Besonders erschreckend: im Zuge des Gesetzespakets soll es kanadischen Richtern künftig möglich sein, für bestimmte „Haßverbrechen“ lebenslange Haftstrafen zu verhängen. Insbesondere droht das bei Befürwortung oder Unterstützung für „Völkermord“. Was darunter fällt, wird von den Behörden und Gerichten entschieden.

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Aber auch unterhalb der „Völkermord“-Schwelle drohen Dissidenten drakonische Strafen bis zu fünf Jahre Haft, zum Beispiel bei „Haß“ oder „Antisemitismus“. Auch bislang betrug das Strafmaß hierfür bereits zwei Jahre. Lebenslange Haft droht aber auch jedem „Straftäter“, dem als Motiv für seine Tat die Kerneigenschaft „Haß“ zugeschrieben wird. Damit kann künftig jede mißliebige Meinungsäußerung als „Haß“ klassifiziert werden.

Aber es geht noch weiter. So sollen Strafgerichte künftig Auflagen über Personen verhängen können, die sich der „Haßrede“ potentiell schuldig machen könnten. Eine bereits erfolgte Rechtsverletzung ist ausdrücklich nicht erforderlich. Heißt: wer von den zuständigen Behörden auch nur verdächtigt wird, ein potentieller Haßkrimineller zu sein, kann mit Strafen bereits präventiv sanktioniert werden.

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Kanada läßt damit erkennen, wohin der Weg der westlichen „Haß“-Gesetzgebung führt: in die nackte Gesinnungsdiktatur. Es handelt sich um eine Agenda von höchster Priorität – schon beim diesjährigen Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos wurde der „Kampf gegen Desinformation“ zum vorrangigen politischen Ziel erklärt. Darunter fällt alles, was den offiziellen Narrativen widerspricht. Deutschland ist auf dem besten Wege, Kanada mit seinem irrationalen „Kampf gegen Rechts“ schon bald Konkurrenz zu machen. (mü)

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