Innenminister wollen Schwarz-Weiß-Rot verbannen: Ministererlaß auf wackligen Füßen
Berlin. Sie können es nicht lassen: die schwarz-weiß-rote Fahne, offizielle Flagge des deutschen Kaiserreiches von 1871, soll aus dem öffentlichen Raum der Bundesrepublik verschwinden. Auf einen entsprechenden „Mustererlaß“ für Polizei und Ordnungsbehörden haben sich jetzt die Innenminister von Bund und Ländern geeinigt. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen
Nach Auffassung der Minister werden die Fahnen vermehrt von „Rechtsextremisten“ als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne genutzt. Mit dem Erlaß bekämen die Behörden nun einen Rahmen, um „konsequent gegen den Mißbrauch von Reichsflaggen, Reichskriegsflaggen und anderen Symbolen, insbesondere durch Angehörige der rechtsextremen Szene, vorzugehen“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der baden-württembergische CDU-Innenminister Strobl.
Juristen prognostizieren dem Erlaß allerdings keine lange Lebensdauer. Mit Beschluß vom 15. Oktober 2020 hatte das Verwaltungsgericht Bremen ein von der Stadt Bremerhaven verhängtes Reichsfahnen-Verbot für eine NPD-Kundgebung gekippt. Das Zeigen der Reichsflagge stelle keine Straftat dar, sondern sei als Meinungsäußerung grundrechtlich geschützt, heißt es in dem Beschluß. Im Rahmen einer Versammlung seien deshalb meinungsbezogene Eingriffe unter Rückgriff auf das Schutzgut der öffentlichen Ordnung von vornherein unzulässig. Mit dieser Rechtsprechung wird sich auch der jetzt ergangene Ministererlaß früher oder später konfrontiert sehen. (rk)
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