Höcke mit Antrag zum AfD-Parteitag: Weg mit der „Volksverhetzung“!

Höcke mit Antrag zum AfD-Parteitag: Weg mit der „Volksverhetzung“!

Erfurt. Im Vorfeld des Riesaer Bundesparteitages am kommenden Wochenende hat der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eine wegweisende Initiative angekündigt: er will gemeinsam mit mehreren Parteifreunden einen Leitantrag einbringen, der auf die Abschaffung des Knebelungs-Straftatbestands der „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB). abzielt. Dieses Ziel soll ins Parteiprogramm der AfD aufgenommen werden.

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In Höckes Antrag heißt es: „Die massive Ausweitung der Anwendung politischer Straftatbestände wie der Volksverhetzung, aber auch dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bedroht mittlerweile nicht nur den für eine Demokratie essentiellen freien Diskurs, sondern auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit“. Man setze sich deshalb dafür ein, daß diese Straftatbestände abgeschafft werden bzw. ihre Anwendung auf wenige, allgemein bekannte Fallgruppen beschränkt wird.

Höcke spricht dabei nicht zuletzt in eigener Sache - er wurde im vergangenen Jahr zweimal wegen eines Vergehens gegen Paragraf 86a schuldig gesprochen. Das Landgericht Halle (Saale) verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro, gegen die er jedoch Revision einlegte. Ihm wurde die Aussage „Alles für Deutschland“ zur Last gelegt. Nach geltender Lesart handelt es sich dabei nicht etwa um eine allgemeingültige politische Forderung, sondern um eine Losung der früheren SA.

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