Hartnäckiges Schweigen: Berliner Senat verweigert Bekanntgabe der Vornamen der Silvester-Randalierer
Berlin. Der Berliner Senat mauert: trotz mehrfacher Anfragen von AfD und CDU will der Innensenat keine Angaben zu den Vornamen der Tatverdächtigen bei den Silvesterkrawallen machen. Laut Polizisten, Feuerwehrleuten und Zeugen handelte es sich bei den Randalierern zumeist um arabischstämmige Jugendliche und junge Männer.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die Polizeiangaben zur Nationalität der Verdächtigen waren den Berliner Abgeordneten der AfD und CDU für ein objektives Lagebild nicht aussagekräftig genug. Denn viele der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund besitzen mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus stellte daher direkt nach dem Jahreswechsel eine Schriftliche Anfrage, in der es auch um die Vornamen der Tatverdächtigen ging. Auch die CDU reichte in den Innenausschuß einen Fragenkatalog mit 47 Fragen ein, unter anderem ebenfalls zu den Vornamen der Tatverdächtigen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Der Berliner Innensenat unter Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) lehnte eine Antwort unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe ab. Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus stellte daraufhin erneut eine Anfrage zu den Vornamen und machte den verfassungsrechtlich begründeten Informationsanspruch der Abgeordneten geltend. Die Behörde mauerte abermals.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Beobachter erinnern nun daran, daß der Innensenat bei vorangegangenen Anfragen offenbar kein Problem darin sah, Vornamen und auch weitere Staatsangehörigkeiten, die Tatverdächtige neben der deutschen besitzen, anzugeben. So wurden dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar auf seine Schriftliche Anfrage vom 13. April 2021 zu Messerattacken und Täterhintergrund in den Jahren 2019 und 2020 tabellarisch die Vornamen der Tatverdächtigen genannt und auch die Zweit-Staatsangehörigkeiten aufgelistet. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare